PROJEKT DATEN
Kunde: Landwirte und Private
Ort: ganze Schweiz
Fertigstellung: je nach Bedarf
Investitionsvolumen: je nach Grösse
PROJEKTBETEILIGUNG
Beratung: H. Estermann Bau AG, Schenkon und Arnold Eduard
Planung: Arnold & Partner AG, Eduard Arnold, Schachen
Realisierung: H. Estermann Bau AG, Schenkon
Bauleitung: H. Estermann Bau AG, Schenkon
DIE GESCHICHTE DAHINTER
Bei Neubauten besteht schon länger die Pflicht, Güllelager abzudecken. Ab 2022 müssen auch bestehende Güllelager permanent abgedeckt werden. Dafür ist eine Übergangsfrist von bis zu 8 Jahren angedacht. Somit sollten alle noch offenen Güllegruben bis 2030 abgedeckt sein.
Haben auch Sie einen offenen rundes Güllensamler den Sie betonieren wollen?
Wir beraten Sie gerne.